Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" (G-SIG: 16019209)
<strong>Bezug:</strong> Vergleiche den gleichnamigen, in der 15. WP eingebrachten Gesetzentwurf auf BR-Drs 4/05 (BT-Drs 15/4998), der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde (s. GESTA 15. WP 2b-J036) <p><strong>Inhalt:</strong> Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur", Bestimmung des Sitzes durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Stiftungszweck, Konvent der Baukultur, Stiftungsvermögen, Organe der Stiftung.<br /> Der jährliche Finanzbedarf der Stiftung beträgt bis zu 2,5 Mio. Euro. Nach der Anschubfinanzierung durch den Bund ist langfristig mit der finanziellen Unterstützung Dritter zu rechnen.</p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Errichtung der Bundesstiftung Baukultur als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam.</p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Stiftung/Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" * Baukultur/Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" * Architektur/Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" * Bauplanung/Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" * Potsdam/Potsdam als Sitz der Bundesstiftung Baukultur</p> <p> </p>