Gesetz zur Errichtung der "Stiftung Forum Recht" (Forum-Recht-Gesetz - ForumRG)
Einrichtung einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und weiterem Standort in Leipzig, Stiftungszweck (auf Bürgerbeteiligung angelegtes Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum zu aktuellen Fragen von Recht und Rechtsstaat in Deutschland unter Berücksichtigung historischer, europäischer und internationalen Bezüge), Satzung, Organe und Beschäftigte, Rechtsaufsicht, Stiftungsvermögen und Haushalt, Berichterstattung<br /> <br /> Bezug: Antrag auf BT-Drs 19/5047