Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
Möglichkeit zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen mittels Videokonferenztechnik auch ohne Satzungsregelung;<br /> Änderung § 32 Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C025