Gesetz zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare
Klarstellung der Zulässigkeit eines privaten Gebrauchthandels mit per Download im Internet gekauften Werkstücken durch Einführung einer gesetzlichen Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare;<br /> Einfügung § 17a Urheberrechtsgesetz