Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
<strong>Förderung von Kindern und Jugendlichen, verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe, transparente Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung, Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge, Vereinfachung der Sanktionstatbestände:</strong><br /> Ermittlung der Regelbedarfe durch Gesetz, Neuregelung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld) und der Hilfen zum Lebensunterhalt: Regelbedarfe und Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung, Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Gutscheine, Einschränkungen und Sanktionen, Zuständigkeit und Verfahren; Zuweisung der Überprüfung der eingeführten Satzungen betr. Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und von Erstattungsklagen an die Landessozialgerichte, Neuregelung des Kinderzuschlages, redaktionelle Änderungen (Leistungsberechtigter statt Hilfebedürftiger, geschlechtsneutrale Sprache);<br /> Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (<strong>Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz</strong> - RBEG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie einzelner §§ in 4 weiteren Gesetzen sowie 1 Rechtsverordnung, redaktionelle Änderungen und Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen, Aufhebung Regelsatzverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf BT-Drs 17/3404 G023<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 betr. Höhe der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (1 BvL 1, 3 und 4/09)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Präzisere Definition der Regelbedarfsstufen, Einweisung sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger von Bedarfsgemeinschaften in die Regelbedarfsstufe 3, Direktzahlungen als zweiter Erbringungsweg bei Leistungen für Bildung und Teilhabe, Schülerbeförderung, Präzisierung betr. Beauftragung der Kommunen sowie Kommunen als vorrangige Anbieter, weitere Klarstellungen und sprachliche Änderungen;<br /> Änderung §§ 7 und 8 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie einzelner §§ in 3 Gesetzen, erneute und zusätzliche Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> <strong>Erste Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Ausweitung des Berechtigtenkreises betr. Teilhabe- und Bildungsleistungen für Kinder, Übergang der Zuständigkeit für die Leistungen für Bildung und Teilhabe auf die Kommunen bei Erhöhung der Bundesbeteiligung für Unterkunft und Heizung, automatische Anpassung der Bundesbeteiligung an die tatsächliche Ausgabenentwicklung, keine weitere Erhöhung des Regelsatzes bei Anerkennung von Kosten dezentraler Warmwasserversorgung als Mehrbedarf sowie Anrechnungsfreiheit von Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeit, Berichterstattung betr. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Regelbedarfsermittlung bis zum 1. Juli 2013;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ in versch. Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Siehe auch G021 und G027<br /> <br /> <strong>Protokollerklärungen von Bund und Ländern zum ersten Vermittlungsverfahren:</strong> Vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter von den Kommunen durch den Bund bis 2014 sowie Fortführung der Beratungen der Gemeindefinanzreformkommission, Weiterentwicklungen in den Bereichen Equal-Pay bei Leiharbeit durch Tarifparteien oder Rechtsverordnung des BMAS auf Antrag, Equal-Pay und Mindestlohn in der Leiharbeit durch Verordnungsermächtigung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche und bei Sicherheitsdienstleistungen durch Tarifparteien oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br /> <br /> <strong>Zweite Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Weitere Erhöhung des Regelsatzes um 3 Euro zum 1. Januar 2012 sowie Anpassung an Inflation und Lohnentwicklung, weitere Aufstockung der Mittel für Leistungen der Bildung und Teilhabe (u.a. für Schulsozialarbeiter); Änderungen der Kostenerstattung betr. Leistungen der Bildung und Teilhabe sowie Neuregelung der Bundesbeteiligung an Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz sowie Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Protokollerklärungen von Bund und Ländern zum zweiten Vermittlungsverfahren:</strong> Vorschlag des ersten Vermittlungsverfahrens als Einigungsgrundlage, Übernahme der Protokollerklärung betr. Gemeindefinanzen; Festlegung eines Mindestlohnes bei Leiharbeit durch Rechtsverordnung auf Antrag, Einführung von Kontrollvorschriften und Sanktionsvorschriften (Änderung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), Festlegung von Mindestlöhnen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Aus- und Weiterbildung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Überprüfung des Regelsatzes für Menschen mit Behinderung; Überprüfung bis 2014 von Bundesbeteiligung und tatsächlicher Belastung betr. Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen<br /> <br /> Bezug: Umsetzung der Protokollerklärung siehe G003, G027 sowie G037 und G047<br /> Siehe auch G021