Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (G-SIG: 16019268)
<strong>Bezug:</strong> Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs und Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne, Rechtssicherheit durch Konzentration der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Regelungen zur zügigen Umsetzung, Steuerungsinstrument zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche, Beschleunigung des Ablaufs von Sanierungsverfahren, Reduzierung der Antragsfrist für Normenkontrollverfahren; Änderung § 14d UVPG sowie der §§ 47 und 195 Verwaltungsgerichtsordnung.<br /> Dem Bund entstehen keine Kosten. Länder und Gemeinden werden entlastet.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Herausnahme besonderer Schutzvorschriften betr. Hochwasserschutz und Gefahren von schweren Unfällen, die andernorts geregelt sind, umfassende Berücksichtigung des Ziels Erhalt und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in allen Teilen des Gesetzes, Sicherstellung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Streichung der Überprüfungspflicht für Flächennutzungspläne, Option für Gemeinden zur Festlegung abweichender Abstandsflächen, Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Ausgleichsbetragsermittlung, Ermächtigung weiterer Landesgesetzgebung zur Stärkung privater Initiativen betr. Business, Immobilien, Standortgemeinschaften.<br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bauplanung/Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte * Baugesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ BauGB betr. Städtebau * Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung/Änderung § 14d UVPG betr. Städtebau * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung §§ 47 und 195 VwGO betr. Städtebau