Gesetz zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben - Ausnahmeregelung für Gemeinden mit besonders hoher Putendichte
Verringerung der Putendichte zur Reduzierung des Risikos der Geflügelpest: Umstellung von Putenbetrieben und Umbau offener Putenställe zu geschlossenen Hähnchenställen;<br /> Änderung § 245a Baugesetzbuch sowie §§ 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz