Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
<span>Verlängerung der Befristung des als Reaktion auf die Finanzkrise zur Verhinderung von Insolvenzverfahren im Herbst 2008 geänderten Überschuldungsbegriffs der Insolvenzordnung bis Ende 2013;<br /> Änderung Artikel 7 Finanzmarktstabilisierungsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Klarstellung zur Beschränkung der Inkrafttretensregelung auf den Überschuldungsbegriff</span></span>