Gesetz zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Ermöglichung der mehrfachen Staatsangehörigkeit
Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht und Einführung eines Einbürgerungsanspruchs für alle Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und ausreichenden Deutschkenntnissen; Maßnahmen zur Erleichterung der Anspruchseinbürgerung: Abschaffung des Ausschlusses bestimmter Aufenthaltserlaubnisse, Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer, Verzicht auf den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts bei jungen und älteren sowie auf ausreichende Deutschkenntnisse bei alten, kranken oder behinderten Personen, Alternativen zum Einbürgerungstest, Abschaffung bzw. Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr für bestimmte Personengruppen;<br /> Änderung und Aufhebung versch. §§ Staatsangehörigkeitsgesetz sowie Änderung § 73 Asylverfahrensgesetz