Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Verbesserung der Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren betr. konzernangehörige Unternehmen im Falle einer Konzerninsolvenz: Rechtsgrundlagen für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext (gerichtliche Zuständigkeitskonzentration ("Gruppen-Gerichtsbarkeit"), einheitliche Richterzuständigkeit, Kooperationspflichten) sowie Einführung eines sog. Koordinationsverfahrens zur besseren Abstimmung der Einzelverfahren (Bestimmung von Koordinationsverwalter und Koordinationsgericht, Koordinationsplan als Referenzplan für Einzelverfahren);<br /> Änderung §§ 2 und 21 sowie Einfügung §§ 3a bis 3e, 13a, 56b, 269a bis269i und 270d Insolvenzordnung sowie Änderung einzelner §§ und Anlage (Kostenverzeichnis) in weiteren 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf war bereits in der 17. WP als GESTA 17. WP C181 eingebracht worden.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einengung der Kriterien für die Festlegung des Gruppen-Gerichtsstandes, Erweiterung der Benennung "Unternehmensgruppe", Klarstellung zur Arbeitnehmervertretung im Gläubigerausschuss gruppenangehöriger Schuldner sowie Ersetzung der Bezeichnung "Koordinationsverwalter" durch "Verfahrenskoordinator", Kostenregelung, redaktionelle Änderungen und Korrekturen;<br /> Änderung §§ 3a, 3e und 269c sowie weiterer §§ Insolvenzordnung, zusätzliche Änderung § 3 Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung, erneute Änderungen in weiteren 5 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Konstitutive Neufassung Versicherungsaufsichtsgesetz, s. GESTA D021