Gesetz zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrags (G-SIG: 14019554)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg beim Bundesrat auf Drs 770/00 eingebrachten Gesetzesantrag D076 Siehe auch D020, D040, D082, D132 und D133 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages gem. § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz von derzeit 2.400 DM auf 4.200 DM. Die Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages führt bundesweit zu Steuermindereinnahmen von ca. 130 Mio DM sowie zu Mindereinnahmen in der gesetzlichen Sozialversicherung in nicht bezifferbarer Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einkommensteuergesetz/Änderung § 3 Nr.51 EStG betr. Trinkgeldfreibetrag * Steuerfreibetrag/Änderung § 3 Nr.51 EStG betr. Trinkgeldfreibetrag