Gesetz zur Erhöhung des Angebotes an Mietwohnungen (G-SIG: 09020077)
<strong>Bezug:</strong> Identische Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein siehe C16(S. 321) und Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP siehe C45(S. 91) Siehe auch D16(S. 341), D17(S. 343), L07(S. 502) und L06(S. 402) BVerfGE 37, S. 132, S. 140 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung Art. 2 und 3 Wohnraumkündigungsschutzgesetz betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete, Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens und in vermehrtem Umfang Herausgabe aktualisierter Mietspiegel, Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen und Aufhebung § 20 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes als Folgeänderung im BGB. Für den Bundesetat entstehen keine Kosten. Die Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln erfordert für die Gemeinden, die keinen Mietspiegel haben, zusätzlichen finanziellen Aufwand. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mietrecht/Gesetz zur Erhöhung des Angebotes an Mietwohnungen * Wohnraumkündigungsschutzgesetz/Änderung Art. 2 und 3 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen, einer Staffelmiete sowie Vereinfachung des außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahrens * Mietspiegel/Herausgabe aktualisierter Mietspiegel * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Mieterschutz/Änderung § 541a, Abs. 2 BGB betr. Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen sowie Schutz des Mieters vor Luxusmodernisierungen * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/Aufhebung § 20 ModEnG als Folgeänderung zum geänderten § 541a, Abs. 2 BGB * Mietvertrag/Änderung Art. 2 WKSchG betr. Zulassung von Zeitmietverträgen