Gesetz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht
Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer durch Änderung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungsregelungen für Windenergieanlagen, Einhaltung von Mindestabständen zu Bundesfernstraßen außerhalb der Erschließungsbereiche der Ortsdurchfahrten für Anlagen mit und ohne technische Vorkehrungen gegen Eisabwurf;<br /> Anfügung Absatz 11 § 9 Bundesfernstraßengesetz