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Gesetz zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich (G-SIG: 10020549)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch C81; Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz vom 8. April 1986; Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz siehe GESTA/9.WP/S.78, Versorgungsausgleichsergänzungsgesetz (Entwurf von SPD,FDP) siehe GESTA/9.WP/S.331 <br><br><b>Inhalt:</b> Einbringung des Gesetzentwurfs zum Versorgungsausgleich vom 15.9.1982 (BT-Drs 9/1981) mit geringen Änderungen; Ersetzen der Beitragszahlungspflicht des § 1587b Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz BGB durch flg. bargeldlose Ausgleichsformen: Ausdehnung des für Beamte und Berufssoldaten geltenden Quasi-Splitting auf andere Versorgungsarten, fiktive Nachversicherung für Widerrufsbeamte und Zeitsoldaten, erweitertes Splitting in begrenztem Umfang, Realteilung für bestimmte Arten von Anwartschaften (Betriebsrenten, berufsständische Versorgungen), Verstärkung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in bestimmten Fällen, Einfügung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.1980 geforderten Härteregelungen für bestimmte Fälle in das BGB; Änderung des § 1587 BGB, der §§ 1303,1304a bis c und 1402 Abs. 8 RVO; §§ 82,83a bis c und 124 Abs. 8 Angestelltenversicherungsgesetz; §§ 95 und 96a Reichsknappschaftsgesetz; §§ 22 Abs. 2 Satz 5 und § 57 Beamtenversorgungsgesetz; § 55c und § 55d Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz; § 18 Abs. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung; Aufhebung des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14.6.1976. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und erweitertes Splitting führen zu Mehrkosten, die derzeit nicht beziffert werden können. Die Härteregelung könnte eine gewisse Kostenentlastung hervorrufen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Splittingverfahren * Nachversicherung in der Rentenversicherung/ Fiktive Nachversicherung beim Versorgungsausgleich für Widerrufsbeamte und Zeitsoldaten * Bundesverfassungsgericht/ Einfügung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich vom 28.2.1980 geforderten Härteregelungen für bestimmte Fälle in das BGB * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung des § 1587 BGB betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 1303,1304a bis c und 1402 Abs. 8 RVO betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Angestelltenversicherungsgesetz/ Änderung der §§ 82,83a bis c und 124 Abs. 8 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung der §§ 95 und 96a Reichsknappschaftsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der §§ 22 Abs. 2 Satz 5 und 57 BeamtVG betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Soldatenversorgungsgesetz/ Änderung des § 55c und des § 55d Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Betriebliche Altersversorgung/Änderung des § 18 Abs. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung betr. Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich * Versorgung/Aufhebung des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14.6.1976 im Zuge der Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich