Gesetz zur Ergänzung von Rechtsansprüchen im Staatsangehörigkeitsrecht
Gesetzliche Verankerung verschiedener Anspruchstatbestände auf Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsrecht zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, Gebührenfreiheit;<br /> Einfügung § 15 und Änderung § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz