... Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) (G-SIG: 16019120)
<strong>Inhalt:</strong> Regelung zu den datenschutzrechtlichen Befugnissen der Betreuungsbehörde, wenn sie im Auftrag des Vormundschaftsgerichts ermittelt, Ermächtigung der Betreuungsbehörde zur Datenerhebung, wenn Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt diese nicht selbst ausstellen können; Ergänzung § 8 Betreuungsbehördengesetz.<br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Betreuung (Rechtsinstitut)/... Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes * Datenschutz/Datenschutzrechtliche Befugnisse der Betreuungsbehörde im Auftrag * Vormundschaftsgericht/ Delegation der Datenerhebung bei Betreuungsfällen vom Vormundschaftsgericht auf die Betreuungsbehörde</p> <p> </p>