Gesetz zur Ergänzung des Benzinbleigesetzes (BzBl ErgG)
Ergänzende Vorschriften zur Vermeidung von Anlaufschwierigkeiten bei der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes: Kennzeichnungspflicht hinsichtlich Kraftstoffqualität und entsprechenden Mindestanforderungen von Motoren, Ausnahmebewilligungen für den Verkauf höher verbleiter Kraftstoffe sowie Sonderbesteuerung dieser Kraftstoffe;<br /> Änderung §§ 1, 2, 3 und 7 sowie Einfügung §§ 2a und 3a Benzinbleigesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Titeländerung (Eingebracht als Gesetz zur Ergängzung des Benzinbleigesetzes - ErgG BzBlG -); Änderungen