Gesetz zur Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB)
Abweichungen von der bundesweiten bauplanungsrechtlichen Privilegierung der Windenergieanlagen durch Einführung von Länderöffnungsklauseln: Länderbefugnis zur landesrechtlichen Regelung der Anwendung des Privilegierungstatbestands in Abhängigkeit von der Einhaltung eines angemessenen höhenbezogenen Mindestabstandes zur Wohnbebauung, Aufstellung eines Bebauungsplans bei Unterschreitung von Mindestabständen sowie deren Vorgabe bei Ausweisung eines Sondergebiets "Windenergie";<br /> Änderung § 246 Baugesetzbuch