Gesetz zur Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13020257)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP auf Drs 12/5960 eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 12.WP 2a-P01) <br><br><b>Inhalt:</b> Gesetzliche Verankerung der Grundsätze und Ziele der deutschen Entwicklungspolitik: Abwicklung und Konditionen, Rahmenrichtlinien für besondere Formen der Entwicklungszusammenarbeit, u.a. humanitäre Hilfe, Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen, Förderung der Aus- und Fortbildung in Entwicklungsländern, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland, Durchführung und Koordination der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, Zusammenwirken von Bundestag, Bundesregierung und gesellschaftlichen Gruppen, Bestellung eines Entwicklungspolitischen Beauftragten durch den Deutschen Bundestag, Vorlage eines entwicklungspolitischen Berichts alle zwei Jahre, Berufung eines entwicklungspolitischen Beirats, Prüfung politischer Entscheidungen auf Entwicklungsverträglichkeit, Richtlinien für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit. Festlegung einer Orientierungsgröße für die jährliche Steigerung der für Entwicklungspolitik im Bundeshaushalt anzusetzenden Mittel (0,7 v.H. des Bruttosozialprodukts bis zum Jahre 2000). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Humanitäre Hilfe/Rahmenrichtlinien für die Leistung humanitärer Hilfe * Ausbildungsförderung/Förderung von Aus- und Fortbildung in Entwicklungsländern * Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung/ Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über Entwicklungspolitik * Entwicklungsverträglichkeit/Prüfung politischer Entscheidungen auf Entwicklungsverträglichkeit * Nichtregierungsorganisation/ Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungshilfe