Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Online-Dienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen;<br /> Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1136 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 14 weiteren Gesetzen sowie 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit<br /> Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023<br /> Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023<br /> Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 429/24 (GESTA 20. WP C117) in erweiterter Fassung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen