Gesetz zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden
Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat: Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht, an den obersten Bundesgerichten sowie des Generalbundesanwalts (GBA) durch einen mit Richtern dieser Gerichte und Vertretern des GBA besetzten Richterwahlausschuss, Wahl der Richter an den Obergerichten der Länder durch entsprechende Ausschüsse, Qualifikationsanforderungen, Anhebung der Anzahl von Berufsrichtern am BVerfG; Aufhebung der Weisungsbindung von GBA und ersten Beamten der Staatsanwaltschaften; Beschränkung des Kreises politischer Beamter (Wegfall für Leitungsposten in Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und Auswärtigem Dienst);<br /> Änderung Art. 94, 95 und 98 Grundgesetz; Änderung §§ 2, 3, 5, 6, 7a und 8 sowie Aufhebung §§ 7 und 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Änderung einzelner §§ Richterwahlgesetz, Neufassung §§ 147 und 149 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 54 Bundesbeamtengesetz