Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Ausnahme unterhaltpflichtiger Angehöriger mit einem Jahreseinkommen bis 100.000 Euro vom Unterhaltsrückgriff bei allen Leistungen der Sozialhilfe, Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige Eltern gegenüber volljährigen Kindern in der Eingliederungshilfe sowie im Sozialen Entschädigungsrecht; Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen, Prüfung unterschiedlicher Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter voller Erwerbsminderung, Übergangsregelung zur Nichtanrechnung von Renten im Januar 2020, Entfristung der Bundesfinanzierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Einführung eines Budgets für Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, Klarstellung des Anspruchs auf Übernahme der Kosten notwendiger Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ SGB IX, XII und Bundesversorgungsgesetz sowie Folgeänderungen in SGB III, VI, VII, sowie Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug:<strong> </strong>Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Begrenzung des Rückgriffs auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern, zur Schnittstellenklärung bei eingeschränkter bzw. dauerhafter Erwerbsminderung sowie zur Finanzierung der unabhängigen Teilhabeberatung