Gesetz zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus
Aufhebung allein von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfüllbarer aufenthalts- und asylrechtlicher Straf- bzw. Bußgeldvorschriften; Beibehalten der Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern bei Vorliegen einer Bereicherungsabsicht sowie der Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen vollziehbare Anordnungen betr. der Begehung schwerwiegender Verbrechen (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen u.a.);<br /> Änderung §§ 95, 96, 97 und 98 Aufenthaltsgesetz, Aufhebung §§ 84, 85 und 86 Asylverfahrensgesetz sowie §§ 100a und 100c Strafprozessordnung