Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Entfristung und Weiterentwicklung der Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte sowie der Übergangsvorschrift für die Geltungsdauer einer Verpflichtungserklärung bei Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Evaluierung der Wohnsitzregelung innerhalb von drei Jahren unter Einbeziehung externen wissenschaftlichen Sachverstands;<br /> Änderung §§ 12a, 72 und 104 Aufenthaltsgesetz sowie Artikel 8 Absatz 5 und 6 Integrationsgesetz