Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG)
Erleichterung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung steuer- und zivilrechtlicher Rahmenbedingungen für Organisationen und Ehrenamtliche: Rechts- und Planungssicherheit, Mittelverwendung, Haftungsbeschränkungen, Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Vergütungsregelungen, Verwendung der Abkürzung "gGmbH";<br /> Änderung von 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 663/12 GESTA D095