Gesetz zur Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung (G-SIG: 14019261)
<b>Bezug:</b> Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Abgeordnetenbezüge nicht an die Höhe bestimmter Beamtengehälter gekoppelt sein sollen (BVerfGE 40, 296, 316f) Siehe auch B063, B064, B067 und B087 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 11, 12 und 30 Abgeordnetengesetz: Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigengremiums beim Bundespräsidenten zur Ermittlung der jeweils angemessenen Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale; Überprüfung der rechtlichen Angemessenheit der Altersversorgung durch die Kommission bis zum 1. Oktober 2000. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sachverständiger/Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Diäten/Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Bundestagsabgeordneter/ Sachverständigenkommission zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung * Altersversorgung/Untersuchung der Angemessenheit der Altersversorgung von Abgeordneten