Gesetz zur Einschränkung von Rüstungsexporten (G-SIG: 12020038)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D13, E01, E02, E07, E08, E09, E10 und E12 <br><br><b>Inhalt:</b> Drastische Einschränkung von Rüstungsexporten; Einfügung von § 1a, Ergänzung von § 6 Abs. 3 und Streichung von § 1 Abs. 3 sowie der §§ 19 bis 22 Kriegswaffenkontrollgesetz: Verbot des Kriegswaffenexports in Staaten außerhalb der NATO, Versagen der Ausfuhrgenehmigung bei Zweifeln am Endverbleib innerhalb des Bündnisses; Einfügung der §§ 44a, 322a bis d und Ergänzung von § 138 Abs. 1 Strafgesetzbuch sowie Änderung der §§ 100a, 434 Abs. 1, 443 Abs. 1 und Einfügung von § 459i Strafprozeßordnung: Aufnahme der Herstellung und Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen oder des verbotenen Rüstungsexports unter die gemeingefährlichen Delikte mit strafbewehrter Anzeigepflicht, Erweiterung der Möglichkeiten zur Abschöpfung erzielter Gewinne und Erlöse, Aufnahme von Veröffentlichungspflichten sowie einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs; Änderung der §§ 3, 44 Abs. 1 und 45 Außenwirtschaftsgesetz: Mitteilungspflicht von Behörden bei Verdacht betreffender Straftaten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, Schaffung eines vorläufigen Exportverbots, Erleichterung von Außenwirtschaftsprüfungen, zwingende Vorschrift zur Prüfung in bestimmten Fällen. Die Ausdehnung der Außenwirtschaftsprüfungen dürfte zu erhöhtem, nicht zu quantifizierendem Verwaltungsaufwand führen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegswaffenkontrollgesetz/Ergänzung und Änderung mehrerer §§ KWKG betr. Einschränkung von Rüstungsexporten * Strafgesetzbuch/Ergänzung mehrerer §§ StGB betr. Strafverschärfung bei illegalen Rüstungsexporten * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung mehrerer §§ StPO betr. Strafverschärfung bei illegalen Rüstungsexporten * ABC-Waffen/Verschärfung der Strafvorschriften gegen Herstellung und Weitergabe von ABC-Waffen * Vermögensstrafe/ Abschöpfung von Gewinnen und Erlösen bei illegalen Rüstungsexporten * Telefonüberwachung/Telefonüberwachung bei illegalen Rüstungsexporten * Außenwirtschaftsgesetz/Änderung der §§ 3, 44 und 45 AWG betr. Einschränkung von Rüstungsexporten