Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz - EthRG) (G-SIG: 16019256)
<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Bildung eines unabhängigen Sachverständigenrates zur Bewertung ethischer Fragestellungen in den Lebenswissenschaften unter dem Namen "Deutscher Ethikrat": Aufgaben, Mitglieder, Arbeitsweise, Einrichtung der Geschäftsstelle beim Deutschen Bundestag, Finanzierung der Kosten durch den Bund.<br /> <br /> Für den Bund entstehen Kosten von voraussichtlich 2 Mio. Euro jährlich.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Anzahl der Mitglieder des Deutschen Ethikrats (26), öffentliche Beratungen des Ethikrates, Einrichtung der Geschäftsstelle des Ethikrates durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Deutscher Ethikrat/Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats * Lebenswissenschaft/Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats * Ethik/Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats * Bundestagspräsident/Einrichtung der Geschäftsstelle des Ethikrates durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages