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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-105451

Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld (G-SIG: 14019097)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Inhalt:</b> Schaffung von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit durch Eingliederung der bei Sondervermögen des Bundes ausgewiesenen Schulden in die Bundesschuld, Übernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes, Einbeziehung von Schulden in Höhe von ca. 390 Mrd. DM in die Bundesschuld, die sich damit auf 1,4 Billionen DM erhöht, weitere Verwendung des über 7 Mrd. DM hinausgehenden Bundesbankgewinns sowie der Zahlungen für Verbindlichkeiten aus den Altschulden gesellschaftlicher Einrichtungen zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds; Schuldenmitübernahmegesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Erblastentilgungsfondsgesetz, Eisenbahnneuordnungsgesetz und Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz; Neufassungsermächtigung. Mit dem Gesetzentwurf ist keine Entlastung des Bundeshaushalts verbunden. Durch Verwaltungsvereinfachung entstehen nicht bezifferbare Einsparungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sondervermögen/Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld * Schuldenmitübernahmegesetz/ Schuldenmitübernahmegesetz als Art. 1 Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld * Erblastentilgungsfonds/Änderung §§ 2, 4 und 6 sowie Aufhebung § 5 ELFG betr. Übernahme der Schulden von Sondervermögen * Eisenbahnneuordnungsgesetz/Änderung §§ 5, 16 und 17 Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Art. 1 ENeuOG) betr. Übernahme von Schulden der Sondervermögen * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/Änderung §§ 1 und 2 Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz betr. Übernahme der Schulden von Sondervermögen * Verstromungsgesetz/Änderung §§ 1 und 2 Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz betr. Übernahme der Schulden von Sondervermögen