Gesetz zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)
Zur Attraktivitätssteigerung des Gerichtsstandortes Deutschland sowie zur Förderung der Wahl deutschen Rechts bei internationalen Vertragsverhältnissen und erhöhter Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen Einrichtung besonderer Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten mit der Möglichkeit der Prozessführung in englischer Sprache, Zulässigkeit gemeinsamer Kammern mehrerer Bundesländer, Rechte Dritter, Verfahrensregelungen, Berufungsverfahren;<br /> Änderung §§ 93 und 184 sowie Einfügung §§ 114a bis 114c Gerichtsverfassungsgesetz, Änderung §§ 73 und 523 Zivilprozessordnung sowie Einfügung § 37b Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung; Verordnungsermächtigung betr. Einrichtung der Kammern<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 93/14 (GESTA 18. WP C013)<br /> siehe auch GESTA C217