Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften
Verstetigung pandemiebedingter Sonderregelungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen vor dem Hintergrund neu gewonnener Erfahrungen und fortschreitender Digitalisierung des Aktienrechts: Satzungsregelung oder Ermächtigung des Vorstands, Bild- und Tonübertragung, Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung), Zugänglichmachung von Unterlagen, Anpassungen im Anfechtungsrecht;<br /> Einfügung §§ 118a und 130a sowie Änderung versch. §§ Aktiengesetz und Änderung zahlr. §§ in 8 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD, B90/GR und FDP auf BT-Drs 20/1738 GESTA C027