Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
<span>Schaffung einer besonderen Unterstützung für Menschen mit Behinderung zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Einführung eines Fördertatbestandes der "Unterstützten Beschäftigung", rentenversicherungsrechtliche und weitere leistungsrechtliche Anpassungen; Aufhebung der Berichtspflicht der BA betr. Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern;<br /> <span>Änderung §§ 104, 106, 160 Drittes, §§ 1, 3, 162, 168 Sechstes sowie § 35 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 38a sowie Änderung §§ 33, 40, 45, 80, 102, 145 und 151 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung einzelner §§ in drei Verordnungen<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Aufnahme des Migrationshintergrundes in die Arbeitsmarktstatistiken; </span><span>Änderungen in den Bereichen Zuständigkeit, Dauer sowie Anrechnung individueller Qualifizierung auf den Berufsbildungsbereich, Träger Unterstützter Beschäftigung, darunter Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz als Vorbild der Berufsbegleitung, Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen und allgemeiner Arbeitsmarkt, Regelungen zur Harmonisierung der Leistungserbringung; Neuverteilung der Ausgleichsabgabe;</span><br /> <span>zusätzliche Änderung § 281 Drittes, § 51b Zweites und § 136 Neuntes sowie erneute Änderung §§ 38a, 40 und 102 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 26 Bundesversorgungsgesetz sowie weitere Änderungen in 2 Rechtsverordnungen</span><br /> <br /> <span>Bei den Bundesländern stehen Mehrausgaben für die Berufsbegleitung Einsparungen bei der Eingliederungshilfe gegenüber.</span></span></span>