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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-177139

Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Suchtberater (G-SIG: 11020301)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C52, C55, C95 und C97 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 53 und 97 Strafprozeßordnung: Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Beauftragte anerkannter Beratungsstellen für Suchtfragen. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 53 und 97 StPO betr. Zeugnisverweigerungsrecht * Suchtbekämpfung/ Zeugnisverweigerungsrecht für Suchtberater * Drogenberatung/ Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter