Gesetz zur Einführung eines Vorbehaltes für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (G-SIG: 14019942)
<strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte (BVerfGE 86, 288 (327)) Siehe auch C001, C081, C082, C138, C148 und C193 Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR Drs 118/02 C196<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung im strafrichterlichen Urteil bei bestehendem Zweifel über die Gefährlichkeit des Angeklagten, Entscheidung über die Sicherheitsverwahrung durch die Strafvollstreckungskammer auf der Grundlage von Erkenntnissen während des Strafvollzugs; Einfügung § 66a Strafgesetzbuch, Änderung der §§ 267 und 462a sowie Einfügung der §§ 268d und 456b Strafprozessordnung, Änderung § 78b Gerichtsverfassungsgesetz sowie der §§ 4 und 12 Bundeszentralregistergesetz.<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Aufhebung der Beschränkung der Anordnung der Sicherungsverwahrung auf zeitige Freiheitsstrafen. Den Ländern entstehen nicht abschätzbare Mehrkosten durch Vollzugsaufwand.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Strafgesetzbuch/Einfügung § 66a StGB betr. Sicherungsverwahrung * Strafprozessordnung/Änderung §§ 267 und 462a, Einfügung §§ 268d und 456b StPO betr. Sicherungsverwahrung * Gerichtsverfassungsgesetz/ Änderung § 78b GVG betr. Sicherungsverwaltung * Bundeszentralregistergesetz/Änderung §§ 4 und 12 BZRG betr. Sicherungsverwahrung