Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
Weiterentwicklung der Nutzerfreundlichkeit des elektronischen Identitätsnachweises durch Ermöglichung des digitalen Identifizierungsverfahrens allein mit einem mobilen Endgerät und PIN;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Personalausweisgesetz und eID-Karte-Gesetz sowie Änderung §§ 78 und 99 Aufenthaltsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Befugnis der Länder zum automatisierten Abruf von Lichtbildern und Unterschriften über zentrale Datenbestände, Erweiterung des Auskunftsanspruchs und Regelung zur Datenspeicherung, Möglichkeit zur Speicherung des letzten Tages der Gültigkeit des jeweiligen elektronischen Identitätsnachweises und weiterer Daten, Regelung zur Speicherung von Daten durch den Kartenhersteller im Personalausweisgesetz, redaktionelle und sprachliche Anpassungen;<br /> Einfügung § 27a Passgesetz, Einfügung § 34a und erneute Änderung zahlr. §§ Personalausweisgesetz, erneute Änderung § 8a eID-Karte-Gesetz sowie § 78 Aufenthaltsgesetz