Gesetz zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes
Liberalisierung und Systematisierung bestehender Regelungen im Bereich nachfrageorientierter Zuwanderung: Entfallen der Vorrangprüfung für qualifizierte Fachkräfte und Entbürokratisierung in allen anderen Bereichen, Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Statuswechsels für bereits in Deutschland lebende Studierende, Auszubildende, Asylsuchende und Geduldete; Ermöglichung einer angebots- bzw. potenzialorientierten Einwanderung und Steuerung über ein Punktesystem, Festlegung diesbzgl. Vorgaben durch eine unabhängige Einwanderungskommission, schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse; Förderung von Bildungsmigration; attraktivere Rahmenbedingungen für Einwanderer: Sprachförderung, Familiennachzug, Bildungsangebote u.a.; Erleichterung internationaler Mobilität durch Erhalt von Rückkehrrechten nach Deutschland; Ausweitung des ius soli; Erleichterung der Einbürgerung, generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Aufenthaltsgesetz sowie Änderung der Bezeichnung in Gesetz zur Förderung der Einwanderung und der Integration von Ausländern (<strong>Einwanderungsgesetz</strong> – EinwG), Änderung weiterer 5 Gesetze; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 19/6542 GESTA 19. WP B038