Gesetz zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes
Liberalisierung und Systematisierung bestehender Regelungen im Bereich nachfrageorientierter Zuwanderung: Entfallen der Vorrangprüfung bei Beibehaltung der Möglichkeit kurzfristiger Wiedereinführung, Entbürokratisierung und Beschleunigung der Verfahren, Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Statuswechsels ("Spurwechsel") für bereits in Deutschland lebende Studierende, Auszubildende, Asylsuchende und Geduldete; Ermöglichung einer angebots- bzw. potenzialorientierten Einwanderung und Steuerung über ein Punktesystem, Festlegung diesbzgl. Vorgaben durch eine unabhängige Einwanderungskommission, schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse; Förderung von Bildungsmigration; attraktivere Rahmenbedingungen für Einwanderer: Sprachförderung, Familiennachzug, Bildungsangebote u.a.; Ausweitung des ius soli; Erleichterung der Einbürgerung, generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit; Erleichterung internationaler Mobilität durch Erhalt von Rückkehrrechten nach Deutschland;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Aufenthaltsgesetz sowie Änderung der Bezeichnung in Gesetz zur Förderung der Einwanderung und der Integration von Ausländern (<strong>Einwanderungsgesetz</strong> – EinwG), Änderung weiterer 6 Gesetze und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 18/11854 (GESTA 18. WP B114)