Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Einrichtung eines Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 in Folge der Aussetzung der Wehrpflicht und des Wehrersatzdienstes Zivildienst: Aufgaben, Zulassung von Freiwilligen aller Generationen, Einsatzbereiche und -dauer, pädagogische Begleitung und Schulung, Einsatzstellen, arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen; Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste; Folgeänderungen;<br /> Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (<strong>Bundesfreiwilligendienstgesetz -</strong> BFDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung bzw. Einfügung §§ 1a, 9 und 83 Zivildienstgesetz sowie Änderung versch. §§ in weiteren 12 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Ausbau der Jugendfreiwilligendienste<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anerkennung von Einsatzstellen und -plätzen des Zivildienstes für den Bundesfreiwilligendienst, Klarstellungen;<br /> Änderung §§ 6 und 8 Bundesfreiwilligendienstgesetz sowie zusätzliche Änderung § 2a Arbeitsgerichtsgesetz