Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
Einführung eines sachlich begrenzten Kontrahierungszwangs (Abschlusszwangs) zur Verpflichtung von Zahlungsdienstleistern zur Einrichtung eines auf Guthabenbasis geführten entgeltlichen Girokontos für alle Verbraucher;<br /> Änderung § 675f Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der EU-Kommission vom 18. Juli 2011(K(2011) 4977)<br /> Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum "Girokonto für jedermann" betr. Ausnahme- und Zumutbarkeitsregelungen