Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
Durchführung einer jährlichen Erhebung über wohnungslose Personen durch das Statistische Bundesamt zur Verbesserung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes sowie der Informationsgrundlage für politisches Handeln: Begriffsbestimmung, Umfang der Erhebung, Erhebungsmerkmale, Auskunftspflicht, Datenübermittlung, Veröffentlichung, ergänzende Berichterstattung;<br /> <strong>Wohnungslosenberichterstattungsgesetz</strong> (WoBerichtsG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 71 SGB X<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen); Konkretisierung eines Erhebungsmerkmals zur Auswertung nach Verbänden, Konkretisierung (Zeitpunkt und Berichtsteile Wohnungslosigkeit sowie Obdachlosigkeit) und Prüfung möglicher Ausweitung der Berichterstattung; Übergangsregelung zur Tragung der Sozialversicherungsbeiträge durch Auszubildende in außerbetrieblichen Berufsbildungen; Entwicklung eines IT-Systems durch die Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; Erhöhung der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sozialeinrichtungen für Seeleute in inländischen Häfen auf einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 1,5 Mio Euro;<br /> Änderung §§ 4, 8 und 9 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz sowie zusätzliche Einfügung und Änderung versch. §§ SGB III, V, VI, XI und Seearbeitsgesetz