Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-45181

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Stage enactedUpdated 17d ago

Schaffung einer deutschen Alternative zur sog. Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht durch Einführung einer &quot;Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung&quot; (&quot;PartG mbH&quot;) neben der bestehenden Partnergesellschaft für Freie Berufe betr. Haftungsbeschränkungen aus beruflichen Fehlern sowie Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung in den jeweiligen Berufsgesetzen; Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz betr. Zulassung zum Patenanwalt und anderen Rechtsdienstleistungen;<br /> Änderung §§ 4, 7 und 8 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ in 6 Berufsgesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Aufhebung Art. 21 Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Änderungen in den Bereichen Berufshaftpflichtversicherung zum Zwecke der Haftungsbeschränkung als Pflichtversicherung, Wirkung der unvollständigen Namenseintragung, Versicherungsschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung, erhöhte Mindestversicherungssumme bei Partnergesellschaften steuerberatender Berufe mit und ohne Haftungsbeschränkung; Verzicht auf Regelungen zum Freizügigkeitsabkommen betr. anderweitige Umsetzung;<br /> Erneute Änderung § 8 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Verzicht auf Änderung Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft, Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz sowie erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ in weiteren 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, siehe GESTA C130