Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und Verbesserung des Schutzes der sozialen Sicherungssysteme: Einführung gesamtschuldnerischer Haftung eines Generalunternehmers für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge von ihm beauftragter Nachunternehmen (sog. Nachunternehmerhaftung bzw. Generalunternehmerhaftung) in der Kurier-, Express- und Paketbranche; Möglichkeit der Entlastung durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wettbewerblicher Eignungsprüfung (Präqualifikation) des Nachunternehmers; Evaluierung und Berichterstattung bis Ende 2023;<br /> Änderung §§ 28e und 28f SGB IV sowie § 150 SGB VII