Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
Pkw-Maut für Halter von im Inland und Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen als elektronische Vignette (Verknüpfung von Fahrtberechtigung und amtlichem Kraftfahrzeugkennzeichen), Inlandsregelung: Erwerb einer sich an Kfz-Eigenschaften bemessenden Jahresvignette beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Regelung für Ausländer zunächst nur für Autobahnen: Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- oder Kurzzeitvignette für 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) beim Erwerb im Internet oder an Einbuchungsstellen;<br /> Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (<strong>Infrastrukturabgabengesetz</strong> – InfrAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts sowie § 2 Bundesgebührengesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Kraftfahrzeugsteuerentlastung zur Vermeidung von Doppelbelastungen siehe GESTA D027<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verfahrensoptimierung bei Erhebung und Kontrolle durch teilweise neue Aufgabenzuordnungen: Recht des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Übertragung der Erhebung an private Dritte (Betreiber) für nicht in Deutschland zugelassene Kfz, Verbleib der Führung des Infrastrukturabgaberegisters, Einführung der Bezeichnung "Infrastrukturabgabebehörde", Durchführung von Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch das Bundesamt für Güterverkehr, Folgeänderungen zur Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenspeicherung, Löschfristenverkürzung für personenbezogene Daten auf ein Jahr, Abgabenerhebungsbeginn mit technischer Einsatzbereitschaft des Systems;<br /> Änderung versch. §§ Infrastrukturabgabengesetz, zusätzliche Änderung § 32 Straßenverkehrsgesetz