Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte (G-SIG: 14019639)
<b>Bezug:</b> Gesundheitsstrukturgesetz, BGBl I 1992, Nr. 59 S. 2266 (s. GESTA 12. WP 1-R21) Antrag der Fraktionen der SPD und B90/GR (Drs 14/4891) betr. Regelung der kassenärztlichen Honorare Siehe auch M041 und M044 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 336/01 M046 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch: Generelle Einführung des Wohnortprinzips bei der Vereinbarung der Gesamtvergütungen der Ärzte/Zahnärzte im System der gesetzlichen Krankenversicherung, Übergangsregelungen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. Die Regelung hat keine Auswirkung auf das Beitragssatzniveau. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Erhöhung der Gesamtvergütungen der Ärzte in den neuen Bundesländern für die Jahre 2002 bis 2004, Vorlage eines Berichts der Bundesregierung bis spätestens 30.6.2005 über die Auswirkungen dieser Regelung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vertragsarzt/Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte/Zahnärzte * Wohnsitz/Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte/Zahnärzte * Sozialgesetzbuch V/Änderung versch. §§ SGB V betr. Wohnortprinzip bei Honorarvereinbarungen für Vertragsärzte * Gesetzliche Krankenversicherung/Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte/Zahnärzte im System der gesetzlichen Krankenversicherung * Neue Bundesländer/Erhöhung der Gesamtvergütungen der Ärzte in den neuen Ländern für 2002 bis 2004 * Bericht der Bundesregierung/Vorlage eines Berichts der Bundesregierung bis zum 30.6.2005 zur Honorarentwicklung der Ärzte