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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-116424

Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei den Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung (G-SIG: 14019618)

Stage rejectedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch M037 und M040 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 83, 85 und 207 5. Buch Sozialgesetzbuch: Wohnortprinzip bei der Vergütung ärztlicher Leistungen anstelle des Fremdkassenausgleichs durch direkte Verhandlungen der Krankenkassenverbände mit den Kassenärztlichen Vereinigungen einer Region, insbesondere zur Sicherung der leistungsgerechten ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzthonorar/Wohnortprinzip bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung * Globalbudget (Gesundheitswesen)/Wohnortprinzip bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung * Sozialgesetzbuch V/Änderung §§ 83, 85 und 207 SGB V betr. Wohnortprinzip bei der ärztlichen Gesamtvergütung