Gesetz zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)
Öffentliche Kontrolle der Einflussnahme organisierter politischer Interessenvertretung auf staatliche Entscheidungsprozesse: Voraussetzungen und Umfang der Pflicht zur Registrierung in einem beim Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung geführten öffentlichen Register, Ausnahmen und Bagatellgrenzen, mitteilungspflichtige Angaben und Fristen, Registerführung (Verfahren, Sanktionen, Berichtspflichten), Rechtsstellung und Wahl des Bundesbeauftragten, Evaluation des Gesetzes mindestens alle 5 Jahre<br /> <br /> Bezug: Anträge auf BT-Drs 16/8453, 17/2096 und 18/3842<br /> Textentwurf für ein Lobby-Transparenzgesetz von abgeordnetenwatch.de und LobbyControl<br /> Siehe auch GESTA B098 und B099