Gesetz zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine (G-SIG: 15019368)
<b>Inhalt:</b> Einfügung eines neuen Abschnitts 12 (§§ 17 ff) Tierschutzgesetz: Einräumung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine, Anerkennungsverfahrensregelung. Das Gesetz könnte Mehrkosten bei den Gerichten verursachen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbandsklage/Gesetz zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine