Gesetz zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen (G-SIG: 12020230)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Wahlrecht für Ausländer vom 31. Oktober 1990 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 51 4. Buch Sozialgesetzbuch: Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei Sozialversicherungswahlen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen); Bindung der Wählbarkeit an einen mindestens sechsjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, Vorschlagsrecht für die Gruppe der Selbständigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung; Übergangsregelung in Art. 3 § 1 des 7. Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes, das am 31. Dezember 1993 außer Kraft tritt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch/Änderung § 61 4. Buch SGB betr. passives Wahlrecht für Ausländer * Wahlrecht/Passives Wahlrecht für Ausländer bei Versicherungswahlen * Ausländer/Passives Wahlrecht für Ausländer bei Versicherungswahlen * Ausländischer Arbeitnehmer/Passives Wahlrecht für Ausländer bei Versicherungswahlen * Landwirt/Vorschlagsrecht für Selbständige bei Sozialversicherungswahlen in der Landwirtschaft * Selbstverwaltungsgesetz/Änderung Art. 3 § 1 7. Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes und Aufhebung