Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG) (G-SIG: 14019762)
<b>Bezug:</b> GKV-Gesundheitsreform 2000 s. M015, Einführung der australischen AR- DRG-Klassifikation s. M035 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 701/01 M056 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Krankenhausfinanzierung im Zusammenhang mit der Einführung eines diagnoseorientierten Fallpauschalensystems, Überführungsphase bis Ende 2006, Grundsatz der Beitragssatzstabilität, Leistungsmengensteuerung und Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts, Vorschriften zu Vergütungsvereinbarungen, Tatbestände für Zu- und Abschläge sowie begleitende Maßnahmen; Änderung und Ergänzung versch. §§ 5. Buch Sozialgesetzbuch, Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung; Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) als Art. 5 der Vorlage. Eventuelle Mehraufwendungen für die Finanzierung einer EDV- Ausstattung werden mittelfristig von Effizienzsteigerungen ausgeglichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Keine Einbeziehung von Einrichtungen der Psychosomatik und Psychotherapie in das Fallpauschalensystem, Regelungen für die verschiedenen Phasen der Systemeinführung, gesetzliche Vorgaben für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, Einführung eines Schiedsstellenverfahrens für Vergütungsfragen, Regelungen für die Vergütung der im Rahmen von Forschung und Lehre von den Hochschulkliniken erbrachten Leistungen u.a.m. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser in ländlichen Gebieten, u.a. beim Nachweis einer Mindestzahl von Operationen u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgesetzbuch V/Änderung und Ergänzung versch. §§ SGB V betr. Fallpauschalengesetz * Krankenhausfinanzierungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ KHG betr. Fallpauschalengesetz * Bundespflegesatzverordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ BPflV betr. Fallpauschalengesetz * Krankenhausentgeltgesetz/Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) als Art. 5 Fallpauschalengesetz * Ländlicher Raum/Sicherstellung der Krankenhausversorgung in ländlichen Gebieten