Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (G-SIG: 14019378)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G017 und G089 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen § 50a Abs. 7 EStG (Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) aufgrund der Beschwerden von acht ausländischen Werkvertragsunternehmen <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung illegaler Beschäftigungen im Baugewerbe, insbesondere von Schwarzarbeit, illegaler Ausländerbeschäftigung und versch. steuerlicher Verschleierungs- und Umgehungsmethoden: Einführung eines Steuerabzugs an der Quelle, u.a. zur Verhinderung der Steuerhinterziehung durch beauftragte Nachunternehmen; Einfügung §§ 20a und 138a sowie Änderung §§ 379 und 380 Abgabenordnung, Verordnung nach § 20a Abgabenordnung (Arbeitnehmer- Zuständigkeitsverordnung-Bau), Einfügung eines Abschnitts VII sowie Änderung § 51 Einkommensteuergesetz, Änderung § 3 Arbeitnehmer- Entsendegesetz und § 1 Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung. Die Regelung ist weitgehend kostenneutral. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Angleichung des Begriffs der Bauleistung, Wegfall der erweiterten Anzeigepflicht für ausländische Bauunternehmen sowie Erstattung des Abzugsbetrags, Befreiung von Vermietern vom Steuerabzugsverfahren bei Bauleistungen bis zur Höhe von 15 000 Euro, Beschränkung der Haftung des Leistungsempfängers für Steuerabzugsbeträge auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz; Änderung von Art. 18 Steuer- Euroglättungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Baugewerbe/Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe * Schwarzarbeit/Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe * Abgabenordnung/Einfügung §§ 20a und 138a, Änderung §§ 379 und 380 AO, VO nach § 20a AO betr. illegale Beschäftigung * Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung/Änderung § 1 UStZustV betr. illegale Beschäftigung * Arbeitnehmer-Entsendegesetz/Änderung § 3 AEntG betr. illegale Beschäftigung * Einkommensteuergesetz/Einfügung Abschnitt VII (§§ 48 bis 48d (Bauabzugsteuer)) und Änderung § 51 EStG betr. illegale Beschäftigung * Steuer-Euroglättungsgesetz/ Änderung Art. 23 StEuglG betr. illegale Beschäftigung